Rechtsprechung
ArbG Hamburg, 30.01.2012 - 28 Ca 314/10 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,3500) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- arbeitsrechtsiegen.de
Zwangsvollstreckungsantrag in Direktversicherung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Hamburg, 30.01.2012 - 28 Ca 314/10
- LAG Hamburg, 28.02.2012 - 1 Ta 2/12
- BAG, 31.05.2012 - 3 AZB 29/12
Wird zitiert von ... (2)
- BAG, 31.05.2012 - 3 AZB 29/12
Zwangsvollstreckung - Prozessvergleich - Übertragung einer Direktversicherung
Die sofortige Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Hamburg vom 30. Januar 2012 - 28 Ca 314/10 - wird zurückgewiesen. - LAG Hamburg, 28.02.2012 - 1 Ta 2/12
Bestimmtheit des Antrages nach § 888 ZPO bei einer auf Herbeiführung eines …
Auf die Beschwerde des Gläubigers wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Hamburg vom 30. Januar 2012 (28 Ca 314/10) abgeändert und gegen die Schuldnerin zur Durchsetzung ihrer Verpflichtung aus dem gerichtlich mit Beschluss vom 23. November 2010 festgestellten Vergleich, nämlich auf erstes Anfordern alle für die Übernahme der Direktversicherung bei der A. mit der Versicherungsnummer ... durch den Kläger erforderlichen Erklärungen abzugeben, ein Zwangsgeld in Höhe von EUR 1.000, ersatzweise für den Fall der Nichtbeitreibbarkeit drei Tage Zwangshaft, festgesetzt.